Allgemeine Geschäftsbedingungen für heilpraktische Leistungen
§ 1 Vertragsschluss
(1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, insbesondere zu diesem Zweck einen Termin vereinbart.
c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
(1) Die Heilpraktikerin ist im Besitz der Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung und übt ihre Tätigkeit, d.h. Diagnose, Beratung und Behandlung, zum Wohle der Patienten aus.
(2) Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
(3) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Heilpraktikerin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.
(4) Vielfach werden von der Heilpraktikerin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Dementsprechend können bei mangelndem Erfolg auch keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt bzw. ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der Heilpraktikerin schriftlich unmissverständlich zu erklären.
(5) Ein Heilpraktiker darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 4 Vertraulichkeit der Behandlung
(1) Die Heilpraktikerin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin verpflichtet ist, sich gegen persönliche Angriffe auf sie oder ihre Berufsausübung zu entlasten.
(2) Absatz (1) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
(3) Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz (4) bleibt unberührt.
(4) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt die Heilpraktikerin diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
(5) Handakten werden von der Heilpraktikerin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
§ 5 Honorierung des Heilpraktikers/Rechnungsstellung/Honorarerstattung durch Dritte
(1) Die Heilpraktikerin hat für Ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Private Krankenversicherungen oder – Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Das zwischen dem Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen oder sonstigen Stellen Erstattungen erhält oder nicht.
(2) Das Honorar wird vom Patienten nach jeder Behandlungssitzung entweder in bar oder innerhalb einer Woche ab Rechnungsstellung erstattet. Für Barzahlungen erhält der Patient eine Quittung ausgestellt.
(3) Private Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag.
(4) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird der Honoraranspruch gemäß (1) hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
(5) Soweit die Heilpraktikerin im Rahmen der Beratung nach § 2 Absatz (2) – (4) den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des (1) und beschränkt sich der Umfang der Heilpraktikerleistungen nach § 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
(6) Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Verbindlichkeit von Terminabsprachen
(1) Kann der Patient den mit der Heilpraktikerin vereinbarten Termin nicht einhalten, hat er dies bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (für Montagstermine gilt der Freitag) fernmündlich, per SMS oder per E-Mail der Heilpraktikerin anzuzeigen.
(2) Die Heilpraktikerin führt eine reine sog. Bestellpraxis. Aus diesem Grunde können entfallene Termine nicht durch eine kurzfristige anderweitige Terminvergabe ausgeglichen werden. Um den dadurch bedingten Honorarausfall/Schaden auszugleichen, gilt ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, dass im Falle nicht wahrgenommener oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden, für Montagstermine gilt der Freitag) abgesagte Termine von der Heilpraktikerin gleichwohl berechnet werden.
(3) Die Berechnung erfolgt auf Grundlage eines Honorars, welches sich danach bemisst, welche Behandlung in dem (entgangenen) Termin hätte durchgeführt werden sollen und zwar mit einem Anteil von 50 %, mindestens jedoch 60,00 EUR.
§ 7 Rechnungsstellung
Auf Wunsch erhält der Patient eine Rechnung. Rechnungen, die 10 Tage nach Rechnungszugang nicht bezahlt wurden, werden einmalig gemahnt und danach einem Inkassounternehmen übergeben.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prävention – Massage und Körperarbeit
a) Leistungen
Die Präventionsangebote dienen ausschließlich dem Wohlbefinden und der Entspannung. Die Angebote stellen keine Therapie dar und sollen auch kein Ersatz für einen Besuch beim Arzt und beim Heilpraktiker sein. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben.
b) Haftungsausschluss / Haftung
Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, sind wir von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt war und für den Masseur nicht ersichtlich war. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden in den Räumen der Praxis. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Sofern Sie unter gesundheitlichen Störungen leiden, sollten Sie Rücksprache mit einem Arzt oder Therapeuten halten.
c) Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung einer Sitzung erfolgte oder eine Ware / ein Gutschein bestellt wurde. Der Weg, der für die Buchung oder Bestellung gewählt wurde (telefonisch oder per Mail), spielen hierbei keine Rolle.
d) Vor der Behandlung
Ich bitten Sie, vor dem Termin nach Möglichkeit zu duschen oder zu baden. Von einer Massage mit vollem Magen oder unter Alkoholeinfluss wird abgeraten. Im Fall einer kurzfristigeren Verhinderung kann eine Ersatzperson den Termin übernehmen.
e) Massagezeit und Verspätungen
Die Behandlungszeit beinhaltet die Zeit zum Aus- und Ankleiden, sowie zum Nachruhen. Bei Kunden die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Behandlungszeit entsprechend.
f) Rücktritt / Nichterscheinen
Der Kunde ist gehalten, den angesetzten Termin für eine Leistung einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für eine bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung hat der Kunde keinen Ersatzanspruch. Ein Rücktritt muss telefonisch mindestens 24 Stunden vorher (für Montagstermine gilt der Freitag), vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Bei Nichtinanspruchnahme einer gebuchten Leistung ist der Kunde verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis für die gebuchte Leistung zu zahlen. Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin bleibt kostenfrei. Sollte der Kunden nach dieser Zeit einen vereinbarten Termin stornieren, werden die vollen Kosten erhoben. Bei einer Reservierung mit einem Gutschein, wird dieser zu 100 Prozent verrechnet. Das gilt ebenfalls für ein unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin.
g) Zahlung
Die Vergütung für die durch mich erbrachten Leistungen erhebe ich nach Durchführung der Behandlung sofort in bar oder durch Einlösung Ihres Gutscheins, letzteres je nach eingetragener Leistung im Gutschein eventuell mit Aufzahlung. Der Kauf eines Gutscheins in der Praxis ist in bar zu bezahlen. Der Preis ist nicht verhandelbar. Für eine von Ihnen gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.
h) Gutscheine
Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und ausdrücklich nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 1 Jahr gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Ich/wir haften nicht für den Verlust von Gutscheinen und sind nicht zu deren Ersatz verpflichtet. Gutscheine sind auf eine andere Person übertragbar. Zum Einlösen des Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Können Sie den mit mir vereinbarten Termin nicht einhalten, muss dieser unter Berücksichtigung der unter Rücktritt / Nichterscheinen genannten Fristen von Ihnen abgesagt werden. Erfolgt keine Terminabsage innerhalb der unter Rücktritt / Nichterscheinen genannten Fristen, behalte ich mir das Recht vor, die in Rücktritt / Nichterscheinen genannte Vergütung vom Gutscheinwert abzuziehen. Der Gutschein kann bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage des Termins seine Gültigkeit verlieren und wird dann als eingelöst betrachtet. Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.
i) Datenschutz
Die mir mitgeteilten Gesundheitsangaben werde ich mit strengster Vertraulichkeit behandeln, sodass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Ich lege größten Wert auf die Einhaltung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten. An mich übermittelte Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verwende ich ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Behandlung. Ihre Daten werden von mir nicht an Dritte weitergegeben.
j) Gültigkeit
Es gelten immer die jeweils aktuelle Preisliste und die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils letzte Preisliste verliert mit Erscheinen der Neuen ihre Gültigkeit. Die Geschäftsinhaberin behält sich Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
k) Schlussbestimmungen
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens Würzburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.